Ab dem 1. Jänner 2024 müssen Unternehmen die GIS-Gebühr in der neuen Form einer „Haushaltsabgabe“ entrichten. Die Bemessungsgrundlage ist identisch mit der für die Kommunalsteuer der jeweiligen Gemeinde aus dem Vorjahr. Je nach Höhe der Bemessungsgrundlage wird die Anzahl an ORF-Beiträgen gestaffelt. Insgesamt gibt es sechs Stufen, die regeln, wie viele ORF-Beiträge zu zahlen sind, mit einer Maximaldeckung von 100 Beiträgen pro Monat (siehe Tabelle unten). Die Höhe für einen ORF-Beitrag beläuft sich für die Jahre 2024 bis 2026 auf EUR 15,30 pro Kalendermonat. Umsatzsteuer wird auf den ORF-Beitrag nicht eingehoben. Der Beitrag wird einmal jährlich vorgeschrieben. Die Bezahlung hat binnen zwei Wochen zu erfolgen.
Zuständigkeit und Verfahrensablauf
Zuständig ist die ORF-Beitrags-Service GmbH.
Wichtige Ausnahmen: Fällt der Ort der Betriebsstätte (des Betriebes) mit dem Wohnsitz einer natürlichen Person zusammen, hat dies ebenfalls gemeldet zu werden. Dadurch wird eine Doppelvorschreibung verhindert. Unternehmen, welche kommunalsteuerbefreit sind, sind von der ORF-Beitragspflicht ausgenommen.
Anmerkung: Obgleich die Anknüpfung an die Kommunalsteuer den Anschein erwecken würde, ist für die Berechnung und Bezahlung des ORF Beitrages nicht unsere Personalverrechnungsabteilung zuständig. Diese kann den Unternehmen lediglich einen Kommunalsteuerauszug für die Überprüfung der Berechnung zur Verfügung stellen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Beratungsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu am besten an office@contax.at.
Tabelle Übersicht Stufen ORF Beiträge
Bruttolohnsumme/Jahr | Summe der zu zahlenden ORF-Beiträge | Jahresbeitrag ohne Landesabgaben in EUR |
keine Mitarbeiter | 0 | 0,00 |
1,6 Mio | 1 | 183,60 |
3 Mio | 2 | 367,20 |
10 Mio | 7 | 1.285,20 |
50 Mio | 10 | 1.836,00 |
90 Mio | 20 | 3.672,00 |
alles darüber | 50 | 9.180,00 |
Deckel je Unternehmen | 100 | 18.360,00 |
Quelle: wko.at