Jede Registrierkasse muss gemäß RKSV über eine zertifizierte Signaturerstellungseinheit verfügen, mit der der am Beleg angebrachte QR-Code digital signiert wird.
Bei Signaturkarten wurde festgestellt, dass eine Sicherheitslücke besteht, sodass die Zertifizierung nicht verlängert wird. Die Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1, der ab Juni 2022 von A-Trust verwendet wurde, war bis Juni 2025 gültig, die Zertifizierung für den Chip ATOS CardOS 5.3 ist noch bis Mai 2027 aufrecht.
Nach Ablauf der Zertifizierung entsprechen die Karten nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen, sodass sie zu tauschen sind. Für die Abwicklung der Umstellung auf den neuen Kartenchip ACOS 4.1 wurde vom Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Mai 2027 eingeräumt.
Nach erfolgtem Tausch ist via FinanzOnline die Außerbetriebnahme der alten Karte und die Registrierung und Inbetriebnahme der neuen Karte zu melden.
Betroffen davon sind nur Signaturkarten, nicht betroffen sind Online- und HSM-Lösungen bzw. geschlossene Gesamtsysteme.
Wenn für Ihre Registrierkasse eine Signaturkarte in Verwendung ist, stellen Sie bitte rechtzeitig sicher, dass die Karte getauscht bzw. dass ein eventuell erforderliches Update der Kassensoftware durchgeführt wird.
Die erforderlichen Meldungen an das Finanzamt erledigen wir gerne für Sie.