Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 – derzeit vorliegend als Regierungsvorlage vom 10. Juni 2026 – will die Bundesregierung zahlreiche steuerliche Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung umsetzen. Wir dürfen nachfolgend einen kurzen Überblick über einige der geplanten Maßnahmen geben.
Positiv hervorzuheben ist, dass der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) ab 2028 von 3,7% auf 2,7% gesenkt werden soll, was eine Entlastung der Arbeitgeber im Bereich Lohnnebenkosten bedeuten würde.
Zu den unserer Ansicht nach wesentlichen, geplanten Änderungen zählen unter anderem:
Insgesamt verfolgt die Regierung einen klaren Konsolidierungskurs. Steuerliche Förderungen und Begünstigungen sollen teilweise eingeschränkt werden, während gleichzeitig die Kontroll- und Besteuerungsintensität in mehreren Bereichen zunehmen soll.
Es gilt, die konkrete Gesetzwerdung abzuwarten. Wir dürfen empfehlen, erste Analysen etwa in den nachfolgend angeführten Bereichen vorzunehmen: