Steuerliche Vorhaben im Budgetbegleitgesetz 2027/2028 – Regierungsvorlage

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027/2028 – derzeit vorliegend als Regierungsvorlage vom 10. Juni 2026 – will die Bundesregierung zahlreiche steuerliche Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung umsetzen. Wir dürfen nachfolgend einen kurzen Überblick über einige der geplanten Maßnahmen geben. 

Positiv hervorzuheben ist, dass der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) ab 2028 von 3,7% auf 2,7% gesenkt werden soll, was eine Entlastung der Arbeitgeber im Bereich Lohnnebenkosten bedeuten würde.
 

Zu den unserer Ansicht nach wesentlichen, geplanten Änderungen zählen unter anderem:

  • Einführung eines progressiven Körperschaftsteuertarifs ab 2028: Für Einkommensteile von Kapitalgesellschaften über EUR 1 Mio. soll die Körperschaftsteuer von 23 % auf 24 % steigen.
  • Verschärfung bei Gesellschafter-Verrechnungskonten: Nicht fremdübliche (insbesondere vertragliche fixierte) oder nicht zeitgerecht ausgeglichene Forderungen gegenüber Gesellschaftern sollen künftig als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden können. Dies soll ab Wirtschaftsjahren gelten, welche im Kalenderjahr 2027 enden.
  • Einschränkung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags: Wertpapierinvestitionen sollen erst wieder für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2029 beginnen möglich sein.
  • Geplante Erhöhung der Immobilienertragsteuer bei Altvermögen durch Reduktion der pauschalen Anschaffungskosten von bisher 40 % auf 30 % (bei Umwidmungsfällen) bzw. von 86 % auf 80 % (bei allen anderen Fällen). Die Erhöhung soll für Grund­stücks­veräußerun­gen nach dem 31. Dezember 2026 gelten.
  • Sozialbetrugsbekämpfung/Scheinunternehmern: Ab 1. Jänner 2027 soll ein Auftraggeber, der wusste oder wissen musste, dass er ein Scheinunternehmen beauftragt, nicht nur für das Entgelt der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung haften, sondern neu auch für Krankenversicherungsbeiträge sowie für Lohnsteuer und Umsatzsteuer
  • Abschaffung des Homeoffice-Pauschales und des Arbeitsplatzpauschales; künftig soll lediglich die eingeschränkte Absetzbarkeit ergonomischer Arbeitsmittel bis EUR 300 jährlich bestehen bleiben.
  • Einführung neuer Regelungen für digitale Arbeitsmittel
  • Anpassungen beim Familienbonus Plus.
  • Anhebung der Alkoholsteuer ab 2027.
  • Verlängerung und Ausweitung der Stabilitätsabgabe für Banken bis 2029.
  • Ausbau der digitalen Kontroll- und Risikomanagementmöglichkeiten der Finanzverwaltung, insbesondere durch verstärkte Nutzung von Grundbuch- und Bewertungsdaten.
  • Verschärfungen im Bereich Finanzstrafrecht und Einfuhrumsatzsteuer.
  • Anhebung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung im Jahr 2027 einmalig zusätzlich um EUR 5,00.
  • Streichung der Begünstigung für Dienstnehmer ab Vollendung des 60. Lebensjahres betreffend den Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) ab 2028.


Insgesamt verfolgt die Regierung einen klaren Konsolidierungskurs. Steuerliche Förderungen und Begünstigungen sollen teilweise eingeschränkt werden, während gleichzeitig die Kontroll- und Besteuerungsintensität in mehreren Bereichen zunehmen soll.
 

Es gilt, die konkrete Gesetzwerdung abzuwarten. Wir dürfen empfehlen, erste Analysen etwa in den nachfolgend angeführten Bereichen vorzunehmen:

  • geplante Immobilienverkäufe vor Inkrafttreten der höheren Immobilienertragsteuer
  • Gesellschafter-Verrechnungskonten auf Fremdüblichkeit und rechtzeitige Rückführung überprüfen. Eine korrekte vertragliche Dokumentation bleibt unumgänglich.
  • Evaluierung der Auswirkungen der geplanten Körperschaftsteuererhöhung bei Unternehmen mit Gewinnen über EUR 1 Mio.