Wir möchten an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass weiterhin laufend Änderungen und Klarstellungen zum COVID-Kurzarbeitsmodell vorgesehen sind. Sobald Klarheit über diese vorgesehenen Änderungen vorliegt, werden wir Sie umgehend in einem gesonderten Beitrag darüber informieren. Eine Beschleunigung der Abwicklung der Kurzarbeitsanträge wurde von Seiten des AMS bereits umgesetzt. Das AMS erteilt von nun an vollständigen Anträgen eine vorläufige Genehmigung. Eine allfällige Ablehnung durch die Gewerkschaft wird dem AMS im Einzelfall binnen 48 Stunden mitgeteilt. Laut einer Auskunft der WKO wird seitens der Banken angedacht, nach Möglichkeit nicht erst bei endgültiger Genehmigung der COVID-Kurzarbeit Lohnzahlungen vorzufinanzieren, sondern bereits sobald der Bank folgende Unterlagen vorgelegt werden: