Der Internethandel von Waren gewinnt im Verhältnis zu den traditionellen Vertriebskanälen
immer mehr an Bedeutung. Werden Waren nach Onlinebestellungen geliefert, so ist für die
umsatzsteuerliche Behandlung zunächst zwischen dem Warenverkauf an Unternehmer
und dem Verkauf an Privatpersonen zu unterscheiden. Beim Warenverkauf an Unternehmer muss die Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer
ausgestellt werden, wenn der Liefergegenstand von Österreich an einen Ort in Österreich
transportiert wird. Wird der Liefergegenstand jedoch von Österreich ins Ausland (EU oder
Drittland) transportiert, ist auf der Rechnung zwar keine Umsatzsteuer auszuweisen, jedoch ist
sie mit einem Hinweis auf die Steuerfreiheit zu versehen, da entweder eine
innergemeinschaftliche Lieferung (EU) oder eine Ausfuhrlieferung (Drittland) vorliegt. Hierbei ist
insbesondere darauf zu achten, dass die erforderlichen Ausfuhr- und Buchnachweise vorliegen.
Privatkunden: Unterscheidung EU und Drittland
Beim elektronischen Warenverkauf an einen Privatkunden ist bei Lieferungen im Inland die
Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer auszustellen. Erfolgt eine grenzüberschreitende
Lieferung ins Ausland, ist zwischen EU und Drittland zu unterscheiden: