Mit 30. Juni 2024 läuft die COVID-bedingte Zinssatzbegünstigung aus, sodass die Stundungszinsen ab 1. Juli 2024 8,38% betragen.
Für Abgabenschulden, die gestundet wurden oder in Raten entrichtet werden, sind gem § 212 BAO Stundungszinsen zu entrichten. Die Stundungszinsen betragen grundsätzlich 4,5 % über dem Basiszinssatz pro Jahr.
Derzeit und bis inklusive 30. Juni 2024 ist eine "Covid-19-Sonderkondition" in Geltung, gemäß der gestundete oder in Raten entrichtete Abgabenschulden mit 2% über dem Basiszinssatz verzinst werden.
Der Basiszinssatz beträgt aktuell 3,88% - der aktuelle Zinssatz für Stundungszinsen sohin 5,88% pro Jahr.
Mit 30. Juni 2024 läuft die COVID-bedingte Zinssatzbegünstigung aus, sodass die Stundungszinsen ab 1. Juli 2024 8,38% betragen.
Sofern Sie derzeit in einem beachtlichen Ausmaß von Zahlungserleichterungen beim Finanzamt Gebrauch machen und für Sie die Möglichkeit einer alternativen, günstigeren (Zwischen-) Finanzierung bestehen sollte, empfehlen wir, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen Ihre CONTAX Ansprechpartner gerne zur Verfügung.