Kurz vor Jahresende 2020 hat das Bundesministerium für Finanzen den Entwurf der Verrechnungspreisrichtlinien 2020 (VPR 2020) veröffentlicht. Dieser stellt ein Update zu den derzeit geltenden VPR 2010 dar und inkorporiert die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung sowie zahlreiche Neuerungen, die auf Ebene der OECD ergangen sind. Die final angepassten VPR sollen noch dieses Jahr veröffentlicht werden. Besondere Relevanz haben die zahlreichen Änderungen dahingehend, dass die VPR dynamisch zu interpretieren sind, d.h. sie können auch rückwirkend Anwendung finden.
Grundsätzlich ist das Thema Verrechnungspreise bei der internationalen Preis- und Ergebnisfestsetzung im Konzern zwischen verbundenen Unternehmen sowie deren Betriebsstätten relevant und basiert auf dem Fremdverhaltensgrundsatz.
Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen sollen so vereinbart werden wie vergleichbare Transaktionen zwischen fremden Dritten.
Nachstehend finden Sie einen Überblick zu einer Auswahl relevanter Neuerungen:
Wir würden uns freuen Sie bei individueller Analyse und Einschätzung der Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu unterstützen!