Aktuelle Investitionsförderungen

In diesem Beitrag dürfen wir Sie über einige aktuelle Instrumente der Jahre 2022 und 2023 informieren, mit welchen Investitionen – vor allem im Bereich Nachhaltigkeit, Innovation und Digitalisierung, gefördert werden. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Eckpunkte sowie die Informationen zu den zuständigen Stellen.
Förderung neuer Produkte und Herstellungsprozesse

Was wird gefördert: Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die neue Produkte herstellen oder neue Herstellungsprozesse entwickeln. Gefördert werden Anlagen und Maschinen, bauliche Investitionen, interne Personalkosten, externe Dienstleistungen, Sach- und Materialkosten.
Wer wird gefördert: Unternehmen in Gründung, kleine, mittlere und große Produktionsunternehmen.
Höhe der Förderung: Förderquote: 35 %, maximale Fördersumme: EUR 150.000 pro Projekt, Mindestprojektgröße: Für kleine Unternehmen EUR 15.000, alle anderen Unternehmen EUR 100.000; Geförderte Projekte, die nachweislich von einer Frau geleitet werden, erhalten zusätzlich einen Frauen-Bonus in Höhe von EUR 5.000; maximale Projektdauer: 2 Jahre.
Zeitraum Antragstellung: bis 31.Dezember 2023 (Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen).
Fördergeber: Wirtschaftsagentur Wien
Sonstiges Wichtiges: Wesentliche inhaltliche Kriterien sind der Grad der Neuheit für das Unternehmen (subjektive Innovation), die wirtschaftliche und strategische langfristige Bedeutung und die Wertschöpfung sowie mögliches Beschäftigungswachstum in der Wiener Betriebsstätte. 50 % der Kosten müssen Investitionskosten sein.
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Förderungen von E-Fahrzeugen für Betriebe


Was wird gefördert:
Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Fahrzeugen (E-PKW, Plug-In Hybrid und Range Extender, E-Nutzfahrzeug, E-Kleinbus, E-Moped, E-Motorrad, E-Transportrad, E-Fahrrad). Zusätzlich werden neben der Anschaffung auch weitere Investitionskosten im Zusammenhang mit der E-Ladeinfrastruktur des Fahrzeuges gefördert, wie zum Beispiel Ladestationen, Installationskosten der Ladestation, Planungskosten, etc.
Wer wird gefördert: Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Höhe der Förderung: Maximal30% der umweltrelevanten Investitionskosten. Die Höhe der Förderung hängt weiters von Art und Antrieb des Fahrzeuges ab (Förderhöhe reicht von EUR 400 bis EUR 24.000).
Zeitraum Antragstellung: bis 31. Dezember 2023.
Fördergeber: Bund Österreich
Sonstiges Wichtiges: Gefördert werden auch E-Fahrzeuge, die beim Händler bereits in Betrieb waren (z.B. Tageszulassungen, Funktionsfahrzeuge, Vorführwägen). Für Fahrzeuge dieser Art darf der Zeitraum zwischen Erstzulassung (beim Händler) und dem aktuellen Zulassungsdatum bei der Fördereinreichung nicht mehr als 12 Monate betragen. Pro Antragsteller können mehrere Anträge für unterschiedliche Fahrzeuge bzw, Ladeinfrastrukturen gestellt werden. Die Behaltefrist beträgt 4 Jahre.
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Förderungen von E-Fahrzeugen für Privatpersonen


Was wird gefördert:
Gefördert wird die Anschaffung von neuen E-Fahrzeugen (E-PKW, Plug-In Hybrid und Range Extender, E-Moped, E-Motorrad, E-Transportrad). Zusätzlich werden neben der Anschaffung auch weitere Investitionskosten im Zusammenhang mit der E-Ladeinfrastruktur des Fahrzeuges gefördert, wie zum Beispiel Ladestationen, Installationskosten der Ladestation, Planungskosten, etc.
Wer wird gefördert: Privatpersonen in Österreich.
Höhe der Förderung: Maximal 50% der förderfähigen Kosten, die Höhe der Förderung hängt weiters von Art und Antrieb des Fahrzeuges ab (Förderhöhe reicht von EUR 600 bis EUR 5.000).
Zeitraum Antragstellung: bis 31.Dezember 2023.
Fördergeber: Bund Österreich
Sonstiges Wichtiges: Gefördert werden auch E-Fahrzeuge, die beim Händler bereits in Betrieb waren (z.B. Tageszulassungen, Funktionsfahrzeuge, Vorführwägen). Für Fahrzeuge dieser Art darf der Zeitraum zwischen Erstzulassung (beim Händler) und dem aktuellen Zulassungsdatum bei der Fördereinreichung nicht mehr als 12 Monate betragen. Nicht gefördert werden unter anderem PKW mit einer elektrischen Reichweite unter 50 km, Fahrzeuge, bei denen zu geringe Leasingzahlungen getätigt wurden, Vollhybridfahrzeuge, sowie E-Bikes.
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Mustersanierung: Investitionszuschuss für innovative Sanierungen


Was wird gefördert:
Die Förderaktion umfasst die thermisch-energetische Gebäudesanierung und Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, deren erstmalige Baubewilligung älter als 20 Jahre ist, sowie von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden.
Wer wird gefördert: Alle natürlichen und juristischen Personen in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (Keine Beschränkung auf Gewerbeordnung), konfessionelle Einrichtungen und Vereine sowie Einrichtungen der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften in Österreich.
Höhe der Förderung: Fördersatz in Höhe von bis zu 40%.
Zeitraum Antragstellung: 27. April 2022 bis zum 24. Februar 2023.
Fördergeber: Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Sonstiges Wichtiges: Nach Registrierung auf der Homepage des Klima- und Energiefonds müssen die vollständigen Antragsunterlagen bis 24. Februar 2023, bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH, online eingereicht werden.
Für klimaaktiv Gold zertifizierte Gebäude kann ein Zuschlag von 5% zum Fördersatz gewährt werden.
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Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Was wird gefördert: Die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern.
Wer wird gefördert: Privatpersonen und Unternehmer.
Höhe der Förderung: Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Kategorie Zuteilung. Dabei belaufen sich die Fördersätze von maximal EUR 285/kWp in Kategorie A bis maximal EUR 170/kWp in Kategorie D.
Zeitraum Antragstellung: ab 18. Oktober 2022
Fördergeber: OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Sonstiges Wichtiges: Wurden bereits Maßnahmen gesetzt, bevor ein gültiger Antrag eingereicht wurde, ist keine Förderung des Projekts möglich.
Bitte beachten Sie, dass folgende Reihungskriterien für die Förderanträge maßgeblich sind:
Kategorie A (0,01 - 10 kWp): Einreichzeitpunkt ("first-come-first-served"- bzw. Windhund-Prinzip)
Kategorie B (> 10 - 20 kWp), Kategorie C (> 20 - 100 kWp) und Kategorie D (> 100 - 1.000 kWp): Förderbedarf in Euro/kWp und Einreichzeitpunkt.
Innovative Photovoltaikanlagen können einen Zuschlag von 30% auf die Fördersätze erhalten. Als innovative Photovoltaikanlagen gelten folgende Anlagen:
  • Gebäudeintegrierte Photovoltaik
  • Schwimmende Photovoltaik
  • Photovoltaikanlagen als Parkplatzüberdachung bei mindestens 10 Stellplätzen oder 10 Fahrradabstellplätzen
  • Photovoltaik an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern
Agri-Photovoltaikanlagen, welche die Anforderungen gemäß § 6 Abs. 3 EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom erfüllen, mit vertikal montierten Modulen oder aufgeständerten Modulen mit einer Höhe der Modultischunterkante von mindestens zwei Metern über ebenem Boden.
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Förderung für erneuerbare Prozessenergie für Betriebe

Was wird gefördert: Investitionen zur Umstellung von Produktionsanlagen und Produktionsprozessen von fossiler Prozessenergie auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger inkl. Ökostrom.
Wer wird gefördert: Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.
Höhe der Förderung: Bis zu 45 % der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten.
Zeitraum Antragstellung: Bis auf Widerruf.
Fördergeber: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Technologie
Sonstiges Wichtiges: Förderungsfähig sind die Investitionskosten für die Anlage sowie für Planung und Montage. Für kleine und mittlere Unternehmen (Antragstellung bis 30.September 2023) kann der Fördersatz um 20 % bzw. 10 % erhöht werden.
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KMU-Digitalisierungsförderung

Was wird gefördert: Die individuelle Beratung österreichischer Klein- und Mittelbetriebe (KMU) durch zertifizierte Expertinnen und Experten zu den Themen Geschäftsmodelle und Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung), E-Commerce und Online-Marketing, IT- und Cybersecurity, Digitale Verwaltung, sowie die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Gefördert wird anschließend auch die Umsetzung Ihrer Digitalisierungsprojekte mit Hilfe von Neuinvestitionen.
Wer wird gefördert: österreichische Klein- und Mittelbetriebe.
Höhe der Förderung:
  • Status- & Potenzialanalyse: Förderung 80% max. EUR 400 pro Thema
  • Strategieberatung: Förderung 50% max. EUR 1.000 pro Thema
  • Umsetzungsförderung: Förderung 30% max. EUR 6.000
Zeitraum Antragstellung: bis auf Widerruf.
Fördergeber: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ)
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Förderung von Digitalisierungsvorhaben in Wiener Unternehmen

Was wird gefördert: Die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben oder Ideen zur Optimierung betrieblicher Abläufe (Kosten für Hard- und Software sowie für externe Dienstleistungen).
Gefördert werden Kosten für Hard- und Software, sowie für externe Dienstleistungen.
Wer wird gefördert: kleine und mittlere Unternehmen, die seit mindestens einem Jahr in Wien tätig sind.
Höhe der Förderung: 30%, maximale Fördersumme EUR 40.000 pro Projekt; Mindestprojektgröße EUR 10.000.
Zeitraum Antragstellung: bis 31. Dezember 2023.
Fördergeber: Wirtschaftsagentur Wien
Sonstiges Wichtiges: maximale Projektlaufzeit: 2 Jahre.
Nächste Deadline ist am 31. Dezember 2022. Weitere: 30. April 2023, 31. August 2023, sowie am 31. Dezember 2023.
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Förderung: Ersatz fossiler Heizungssysteme

Was wird gefördert: Gefördert wird die Neuerrichtung von Holzzentralheizungen, Wärmepumpen sowie der Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme.
Wer wird gefördert: Alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen in ganz Österreich
Höhe der Förderung: 35% der förderungsfähigen Kosten; die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
Zeitraum Antragstellung: bis auf Widerruf
Fördergeber: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität und Technologie
Sonstiges Wichtiges: Wesentlich für die Wahl des neuen Heizungssystems ist die Anschlussmöglichkeit an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmenetz. Ist dies gegeben, kann der Anschluss daran gefördert werden. Ist dies nicht möglich, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden. Im Rahmen der Förderungsaktion sind ausschließlich Heizungsanlagen mit einer thermischen Leistung unter 100 kW förderungsfähig.
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Verfasst am 22.11.2022
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