Angleichung der Arbeiter-Kündigungsfristen wird neuerlich verschoben
Heute wurde bekannt, dass die geplante Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten erneut um drei Monate verschoben wird und daher erst mit 1. Oktober 2021 (statt 1. Juli 2021) in Kraft treten soll. Ein diesbezüglicher Gesetzesantrag wurde im Nationalrat eingebracht.
Bisher gilt für die Kündigungen von Arbeitern § 77 Gewerbeordnung: Diese Bestimmung sieht eine 14-tägige Kündigungsfrist vor – gesetzliche Kündigungstermine gibt es für Arbeiter bislang nicht. Da es sich bei § 77 Gewerbeordnung um nachgiebiges Recht handelt, sind in der Praxis durch Kollektivverträge oftmals abweichende Fristen geregelt.
Die neuen gesetzlichen Kündigungsbestimmungen für Arbeiter sollen inhaltlich den Kündigungsbestimmungen der Angestellten entsprechen.
Für weitere Informationen zur geplanten Gesetzesänderung verweisen wir auf unseren Artikel von November 2020: https://bit.ly/2SuQdXF.
Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01698/index.shtml
Bisher gilt für die Kündigungen von Arbeitern § 77 Gewerbeordnung: Diese Bestimmung sieht eine 14-tägige Kündigungsfrist vor – gesetzliche Kündigungstermine gibt es für Arbeiter bislang nicht. Da es sich bei § 77 Gewerbeordnung um nachgiebiges Recht handelt, sind in der Praxis durch Kollektivverträge oftmals abweichende Fristen geregelt.
Die neuen gesetzlichen Kündigungsbestimmungen für Arbeiter sollen inhaltlich den Kündigungsbestimmungen der Angestellten entsprechen.
Für weitere Informationen zur geplanten Gesetzesänderung verweisen wir auf unseren Artikel von November 2020: https://bit.ly/2SuQdXF.
Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_01698/index.shtml