Neue KMU-Investitionszuwachsprämie!
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes beschlossen. Teil dieses Maßnahmenpakets ist eine neue Investitionszuwachsprämie für Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Für diese Investitionszuwachsprämie sollen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils EUR 87,5 Mio. (insgesamt EUR 175 Mio.) zur Verfügung stehen.
Förderung des Investitionszuwachses
Die Prämie soll für die Neuanschaffung von aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, die abnutzbares Anlagevermögen in Betriebsstätten in Österrreich sind, zustehen.
Ausgenommen sind in erster Linie Grund und Boden, Beteiligungen und darüber hinaus PKW.
Den förderungswürdigen Investitionszuwachs will die Bundesregierung nach dem „Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangenen Jahre“ berechnen.
Die Prämie wird in den Jahren 2017 und 2018 angeboten. Der Zuschuss beträgt im Einzelfall für Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 15% des Investitionszuwachses von zumindest EUR 50.000,00 bis zu EUR 450.000,00 und für Mittlere Unternehmen bis zu 10 % des Investitionszuwachses von zumindest EUR 100.000,00 bis zu EUR 750.000,00.
Die Einreichung des Antrages muss vor Durchführungsbeginn des Projektes - das ist die rechtsverbindliche Bestellung, der Beginn der Arbeiten oder der Baubeginn, das Datum der ersten Lieferung oder Leistung - erfolgen.
Die Prämie wird als Förderung über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt werden.
Copyright 2017 © Contax WirtschaftstreuhandgmbH
Förderung des Investitionszuwachses
Die Prämie soll für die Neuanschaffung von aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, die abnutzbares Anlagevermögen in Betriebsstätten in Österrreich sind, zustehen.
Ausgenommen sind in erster Linie Grund und Boden, Beteiligungen und darüber hinaus PKW.
Den förderungswürdigen Investitionszuwachs will die Bundesregierung nach dem „Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangenen Jahre“ berechnen.
Die Prämie wird in den Jahren 2017 und 2018 angeboten. Der Zuschuss beträgt im Einzelfall für Kleinst- und Kleinunternehmen bis zu 15% des Investitionszuwachses von zumindest EUR 50.000,00 bis zu EUR 450.000,00 und für Mittlere Unternehmen bis zu 10 % des Investitionszuwachses von zumindest EUR 100.000,00 bis zu EUR 750.000,00.
Die Einreichung des Antrages muss vor Durchführungsbeginn des Projektes - das ist die rechtsverbindliche Bestellung, der Beginn der Arbeiten oder der Baubeginn, das Datum der ersten Lieferung oder Leistung - erfolgen.
Die Prämie wird als Förderung über das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt werden.
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