ORF-Beitrag: Neue Regelung für Unternehmen
Ab dem 1. Jänner 2024 müssen Unternehmen die GIS-Gebühr in der neuen Form einer „Haushaltsabgabe“ entrichten. Die Bemessungsgrundlage ist identisch mit der für die Kommunalsteuer der jeweiligen Gemeinde aus dem Vorjahr. Je nach Höhe der Bemessungsgrundlage wird die Anzahl an ORF-Beiträgen gestaffelt. Insgesamt gibt es sechs Stufen, die regeln, wie viele ORF-Beiträge zu zahlen sind, mit einer Maximaldeckung von 100 Beiträgen pro Monat (siehe Tabelle unten). Die Höhe für einen ORF-Beitrag beläuft sich für die Jahre 2024 bis 2026 auf EUR 15,30 pro Kalendermonat. Umsatzsteuer wird auf den ORF-Beitrag nicht eingehoben. Der Beitrag wird einmal jährlich vorgeschrieben. Die Bezahlung hat binnen zwei Wochen zu erfolgen.
Zuständigkeit und Verfahrensablauf
Zuständig ist die ORF-Beitrags-Service GmbH.
Anmerkung: Obgleich die Anknüpfung an die Kommunalsteuer den Anschein erwecken würde, ist für die Berechnung und Bezahlung des ORF Beitrages nicht unsere Personalverrechnungsabteilung zuständig. Diese kann den Unternehmen lediglich einen Kommunalsteuerauszug für die Überprüfung der Berechnung zur Verfügung stellen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Beratungsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu am besten an office@contax.at.
Tabelle Übersicht Stufen ORF Beiträge
Quelle: wko.at
Zuständig ist die ORF-Beitrags-Service GmbH.
- Liegt bereits eine aufrechte GIS-Meldung sowie eine SEPA-Lastschriftanweisung vor, wird der ORF-Beitrag mit Anpassung auf den neuen Betrag automatisch eingezogen. In weiterer Folge erhält die ORF-Beitrags-Service GmbH die Daten für die Bemessungsgrundlagenberechnung vom BMF direkt zur Verfügung gestellt. Dadurch müssen die Unternehmen den Beitrag in Zukunft nicht mehr selbst berechnen.
- Liegt für das Unternehmen noch keine GIS-Meldung vor, ist diese bei der ORF-Beitrags-Service GmbH hier durchzuführen. Die An-, Ab- und Änderungsmeldungen sind bis spätestens 15. April des Folgejahres zu einzureichen.
Anmerkung: Obgleich die Anknüpfung an die Kommunalsteuer den Anschein erwecken würde, ist für die Berechnung und Bezahlung des ORF Beitrages nicht unsere Personalverrechnungsabteilung zuständig. Diese kann den Unternehmen lediglich einen Kommunalsteuerauszug für die Überprüfung der Berechnung zur Verfügung stellen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Beratungsteam jederzeit gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich dazu am besten an office@contax.at.
Tabelle Übersicht Stufen ORF Beiträge
Bruttolohnsumme/Jahr |
Summe der zu zahlenden ORF-Beiträge |
Jahresbeitrag ohne Landesabgaben in EUR |
keine Mitarbeiter |
0 |
0,00 |
1,6 Mio |
1 |
183,60 |
3 Mio |
2 |
367,20 |
10 Mio |
7 |
1.285,20 |
50 Mio |
10 |
1.836,00 |
90 Mio |
20 |
3.672,00 |
alles darüber |
50 |
9.180,00 |
Deckel je Unternehmen |
100 |
18.360,00 |
Quelle: wko.at