Zinssatzerhöhung für Stundungszinsen um 2,5% ab 1. Juli 2024
Mit 30. Juni 2024 läuft die COVID-bedingte Zinssatzbegünstigung aus, sodass die Stundungszinsen ab 1. Juli 2024 8,38% betragen.
Für Abgabenschulden, die gestundet wurden oder in Raten entrichtet werden, sind gem § 212 BAO Stundungszinsen zu entrichten. Die Stundungszinsen betragen grundsätzlich 4,5 % über dem Basiszinssatz pro Jahr.
Derzeit und bis inklusive 30. Juni 2024 ist eine "Covid-19-Sonderkondition" in Geltung, gemäß der gestundete oder in Raten entrichtete Abgabenschulden mit 2% über dem Basiszinssatz verzinst werden.
Der Basiszinssatz beträgt aktuell 3,88% - der aktuelle Zinssatz für Stundungszinsen sohin 5,88% pro Jahr.
Mit 30. Juni 2024 läuft die COVID-bedingte Zinssatzbegünstigung aus, sodass die Stundungszinsen ab 1. Juli 2024 8,38% betragen.
Sofern Sie derzeit in einem beachtlichen Ausmaß von Zahlungserleichterungen beim Finanzamt Gebrauch machen und für Sie die Möglichkeit einer alternativen, günstigeren (Zwischen-) Finanzierung bestehen sollte, empfehlen wir, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen Ihre CONTAX Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Derzeit und bis inklusive 30. Juni 2024 ist eine "Covid-19-Sonderkondition" in Geltung, gemäß der gestundete oder in Raten entrichtete Abgabenschulden mit 2% über dem Basiszinssatz verzinst werden.
Der Basiszinssatz beträgt aktuell 3,88% - der aktuelle Zinssatz für Stundungszinsen sohin 5,88% pro Jahr.
Mit 30. Juni 2024 läuft die COVID-bedingte Zinssatzbegünstigung aus, sodass die Stundungszinsen ab 1. Juli 2024 8,38% betragen.
Sofern Sie derzeit in einem beachtlichen Ausmaß von Zahlungserleichterungen beim Finanzamt Gebrauch machen und für Sie die Möglichkeit einer alternativen, günstigeren (Zwischen-) Finanzierung bestehen sollte, empfehlen wir, die notwendigen Schritte einzuleiten.
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